NGG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 41 NGGGesetz Nr. 986 zur Neugliederung der Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (Neugliederungsgesetz - NGG) Vom 19. Dezember 1973 § 40§ 42 Die Gemeinden Merchweiler und Wemmetsweiler werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den Namen Merchweiler. § 40