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Die Gemeinden Fischbach - ohne die in § 1 Abs. 2 Ziff. 1 genannten Flurstücke -, Göttelborn und Quierschied werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den Namen Quierschied.
In die Gemeinde Quierschied werden eingegliedert aus der Stadt Dudweiler die Flurstücke: Gemarkung Dudweiler Flur 19 außer Nr. 36/2, 37/1, 38/5 bis 38/7.