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Die Stadt Neunkirchen - ohne die in §§ 12 Abs. 2 und 40 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Hangard, Münchwies und Wiebelskirchen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Sie erhält den Namen Neunkirchen und führt die Bezeichnung Stadt [2].
In die Stadt Neunkirchen werden eingegliedert [2]:
diejenigen Teile der Gemarkungen Bexbach, Niederbexbach, Limbach und Kirkel-Neuhäusel, die von der nachstehend beschriebenen Grenze umschlossen werden: Die neue Grenze der Gemarkung Kohlhof beginnt am westlichen Grenzpunkt des Flurstücks Gemarkung Bexbach, Flurstück Nr. 2556 - zugleich Knickpunkt der Gemarkungsgrenze Bexbach gegen Wellesweiler. Von diesem Punkt an führt sie rechtwinkelig bis zur Mittellinie der Blies und folgt der Mittellinie dieses Wasserlaufs durch die Gemarkungen Bexbach und Niederbexbach bis zur Gemarkungsgrenze von Limbach - nordwestlicher Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 376, Gemarkung Limbach. Von diesem Punkt an ist sie identisch mit der bisherigen Gemarkungsgrenze von Limbach gegen Niederbexbach bis zum Schnittpunkt mit der nordwestlichen Grundstücksgrenze der Autobahn A 20. Die neue Gemarkungsgrenze folgt von hier aus der nordwestlichen Grenze der Autobahn in Richtung Südwesten bis zur Anschlussstelle der A 172, verläuft entlang der Nordgrenze der Auffahrt und überquert die A 172 in Höhe des nördlichsten Grenzpunkts des Flurstücks Gemarkung Limbach, Nr. 755/8. Von diesem Punkt an ist sie identisch mit der nordwestlichen Grenze des Flurstücks Gemarkung Limbach, Nr. 755/8 (Autobahn) bis zum Schnittpunkt mit der Gemarkungsgrenze Limbach gegen Kirkel-Neuhäusel. In der Gemarkung Kirkel-Neuhäusel folgt die neue Gemarkungsgrenze der nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 2292/4 (Autobahn) bis zum Schnittpunkt mit der Gemarkungsgrenze gegen Rohrbach. Von diesem Punkt an verläuft sie nach Norden entlang der Gemarkungsgrenze Kirkel-Neuhäusel gegen Rohrbach bis zur Gemarkungsgrenze Spiesen und ist im weiteren Verlauf identisch mit der Gemarkungsgrenze Kirkel-Neuhäusel gegen Spiesen, Kirkel-Neuhäusel gegen Kohlhof, Limbach gegen Kohlhof, Niederbexbach gegen Kohlhof, Bexbach gegen Kohlhof und Bexbach gegen Wellesweiler bis zum westlichen Grenzpunkt des Flurstücks, Gemarkung Bexbach, Flurstück Nr. 2556 - zugleich Knickpunkt der Gemarkungsgrenze Bexbach gegen Wellesweiler.
aus der Gemeinde Spiesen die Flurstücke: Gemarkung Spiesen Flur 13 Nr. 58/1, 118/28, 118/29, 140/1, 142/2, 167/22, 170/1, 170/3, 526/170; Flur 21 Nr. 19/0.2, 26/0.10, 27/13, 57/4, 58/9, 59/6; Flur 22 Nr. 1/1, 1/2, 1/4, 1/5, 4, 6/1, 9, 13, 17 bis 19, 20/5, 21/5, 32/0.1, 34/1, 35/15, 36/3, 37/11.