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Die Auswirkungen dieses Gesetzes mit den darin enthaltenen Vorschriften über eine Haushaltswirtschaft nach den Regeln der doppelten Buchführung werden nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach In-Kraft-Treten des Gesetzes durch die Landesregierung unter Mitwirkung der Spitzenverbände der Kommunen und der Fachverbände überprüft.
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über das Ergebnis der Überprüfung, insbesondere über den Stand der Umsetzung und den Änderungsbedarf bei den für die Haushaltswirtschaft getroffenen Regelungen. In-Kraft-Treten (Artikel 24 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644)) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Notwendigkeit des Fortbestehens…
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1961 in Kraft. Zusatz: (Artikel 8 bis 11 des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für…
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Landesregierung überprüft bis zum Ablauf des Jahres 2014 und danach alle fünf Jahre die…
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in Kraft. Die Landesregierung überprüft für die gemäß § 3 und § 4 teilnehmenden Gemeinden bis zum Ablauf…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Zusatz: Übergangsregelungen zu den Artikeln 8,…
Die Landesregierung überprüft beginnend mit dem Inkrafttreten die Wirkungen dieses Gesetzes sowie der hierauf beruhenden Verordnung insbesondere im Hinblick auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.