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Der überwiegende Teil des Nationalen Naturmonuments ist gleichzeitig Bestandteil des mit der Naturschutzgebietsfestsetzung „Bruchhauser Steine“ aus dem Jahr 2004 (Landschaftsplan Olsberg) festgesetzten Naturschutzgebietes. Der verbleibende Teil des Nationalen Naturmonuments ist Bestandteil des mit der Landschaftsschutzgebietsfestsetzung „Olsberg“ aus dem Jahr 2004 (Landschaftsplan Olsberg) festgesetzten Landschaftsschutzgebietes.
Das Nationale Naturmonument ist zugleich zum überwiegenden Teil Bestandteil der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „DE-4617-301 Bruchhauser Steine“ (FFH-Gebiet) und „DE-4617-401 Bruchhauser Steine“ (Vogelschutzgebiet).
Das Nationale Naturmonument ist zugleich eingetragenes Bodendenkmal und gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) geändert worden ist, in die Denkmalliste der Stadt Olsberg am 28. November 1985 eingetragen und wurde flächenmäßig am 25. November 1999 erweitert.
Die Regelungen der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterschutzstellungen bleiben unberührt.
Im Nationalen Naturmonument sind
Die maßgeblichen Grenzen des Nationalen Naturmonuments werden in einer Karte im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 1) und einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000…
Das Nationale Naturmonument soll auch
Der nordöstlich von Bruchhausen auf dem Gebiet der Stadt Olsberg im Hochsauerlandkreis gelegene Landschaftsausschnitt mit herausragenden und das Landschaftsbild…
Das Nationale Naturmonument ist zugleich Bestandteil des im Landschaftsplan „Raum Ennepetal / Gevelsberg / Schwelm“ im Jahr 2001 festgesetzten…
Von den Verboten dieser Verordnung kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag auch Befreiung nach Maßgabe des § 67 Absatz 1 und 3 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.