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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Auf den in § 1 dieser Verordnung bezeichneten Flächen tritt gleichzeitig die Verordnung über die Naturschutzgebiete „Naturwaldzellen im Saarland“ (NSG-Nr. 15 „Geisweiler Weiher“) vom 28. Januar 2000 (Amtsbl. S. 470) sowie die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl. S. 405) und die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen und Landschaftsbestandteilen im Kreise Merzig-Wadern vom 4. Juli 1952 (Amtsbl. S. 603) in der jeweils geltenden Fassung außer Kraft. Anlage [Red. Anm.: Zusätzlicher Text zur Grafik] Anlage zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Großer Lückner nordöstlich Oppen“ (N 6506-304)