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Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südteil des Nohfeldener Rhyolith-Massivs“ (L 6408-308) Vom 24. Oktober 2017
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.