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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 342,77 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Südteil des Nohfeldener Rhyolith-Massivs“ (L 6408-308) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Oberthal, Gemarkungen Steinberg-Deckenhardt und Güdesweiler und in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkungen Neunkirchen/Nahe, Gonnesweiler und Walhausen, nördlich und westlich des Ortes Steinberg-Deckenhardt und östlich des Ortes Neunkirchen.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2000 mit Flurstücknummern und Randsignatur, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Jeweils eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Gemeinde Oberthal und der Gemeinde Nohfelden. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In den Detailkarten werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I und Artvorkommen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.