§ 3 NOOTSNetzVAnschluss an das informationstechnische Netz
Der Anschluss an das Netz nach § 1 Absatz 2 erfolgt unter Nutzung der vom Bundesverwaltungsamt bereitgestellten Software. Die Anschlussberechtigten betreiben…
Erwägungsgrund 141 32018L1972RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie in Bezug auf Zugang und Zusammenschaltung gelten für öffentliche elektronische Kommunikationsnetze. Anbieter…