§ 61 Abs. 1 Nr. 4 NotAktVVDatenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
für den Fall, dass Dokumente aus der elektronischen Urkundensammlung vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden sollen,
§ 35 Abs. 6 BNotOBundesnotarordnung
Zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist bietet die verwahrende Stelle die Einträge im Urkundenverzeichnis sowie die in der elektronischen Urkundensammlung…
§ 60 Abs. 1 NotAktVVDokumentation der technischen Zugangsberechtigungen
Die Bundesnotarkammer hat im Hinblick auf die Einräumung, die Überleitung und die Entziehung der technischen Zugangsberechtigungen zum Elektronischen…
§ 20 Abs. 2 Nr. 1 NotAktVVPersönliche Bestätigung
die Löschung von Verzeichnisinhalten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist,
§ 56 Abs. 4 BeurkGBeurkundungsgesetz
Die von dem Notar in der elektronischen Urkundensammlung verwahrten elektronischen Dokumente stehen den Dokumenten gleich, aus denen sie nach den Absätzen 1 bis…