§ 1 Abs. 3 eAktVO SLVerordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Saarlandes (eAkten-Verordnung - eAktVO SL -) Vom 17. November 2022
Abweichend von Absatz 1 Satz 4 kann in der Verwaltungsvorschrift nach Absatz 1 Satz 1 bestimmt werden, dass die Akten, die in Papierform angelegt wurden, ab dem…
§ 32 Abs. 1 StPOStrafprozeßordnung
Die Akten werden elektronisch geführt. Akten, die in Papierform angelegt wurden, können in Papierform weitergeführt werden. Sie können auch ab einem bestimmten…
§ 44 Abs. 2 NotAktVVFührung in Papierform und elektronische Führung
Wird die Nebenakte zu einem Amtsgeschäft teilweise in Papierform und teilweise elektronisch geführt, so ist durch geeignete Vorkehrungen die Transparenz, die…
§ 52b Abs. 2 FGOFinanzgerichtsordnung
Akten, die in Papierform angelegt wurden, können in Papierform weitergeführt werden. Sie können ab einem bestimmten Stichtag oder Ereignis in elektronischer…
§ 65b Abs. 2 SGGSozialgerichtsgesetz
Akten, die in Papierform angelegt wurden, können in Papierform weitergeführt werden. Sie können ab einem bestimmten Stichtag oder Ereignis in elektronischer…