Gesetze
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Die Gerichte und die Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, auf Verlangen der Aufsichtsbehörden über Angelegenheiten der Gesetzgebung und der Justizverwaltung Gutachten abzugeben.
Die Notarkammer hat ferner Gutachten zu erstatten, die die Landesjustizverwaltung, ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde des Landes in Angelegenheiten der…
Die Gerichte sind verpflichtet, auf Verlangen des Ministeriums der Justiz über Angelegenheiten der Gesetzgebung oder der Justizverwaltung Gutachten abzugeben.
Die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. Sie sind insbesondere verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um…
Für Zeugen und Sachverständige besteht eine Pflicht zur Aussage oder zur Erstattung von Gutachten, wenn sie durch Rechtsvorschrift vorgesehen ist. Falls die…
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss sind nach § 197 Absatz 1 des Baugesetzbuches dazu befugt, von Sachverständigen und Personen…
Unbeschadet der im Vertrag festgelegten legislativen und gerichtlichen Verfahren sollte die Agentur das Recht haben, von sich aus oder auf Ersuchen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.