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Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, die den Wert des Gegenstandes des Verfahrens festsetzt, so ist, falls diese Entscheidung von der Wertberechnung abweicht, welche der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, auf Antrag die Kostenfestsetzung entsprechend abzuändern. Über den Antrag entscheidet das Gericht erster Instanz.
Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, durch die der Wert des Streitgegenstandes festgesetzt wird, so ist, falls diese Entscheidung von der…
Ergeht nach der Kostenfestsetzung eine Entscheidung, die den Wert des Gegenstandes des Verfahrens festsetzt, so ist, falls diese Entscheidung von der…
Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren geändert, so kann das Gericht seine getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern. Wird die…
Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren geändert, so kann das Gericht seine getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern. Wird die…
Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren geändert, so kann das Gericht seine getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern. Wird die…
Wird eine in betreff der Kosten ergangene Entscheidung abgeändert, so ist der Beteiligte auf Antrag zur Erstattung der ihm auf Grund der Entscheidung zuviel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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