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Findet gegen die Entscheidung in der Hauptsache die sofortige Beschwerde statt, so kann auch die Entscheidung über die Verpflichtung zur Tragung der Kosten sowie die Kostenfestsetzung nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Kostenfestsetzung kann selbständig mit der weiteren Beschwerde angefochten werden, wenn die Beschwerdesumme den Betrag von 26 Euro übersteigt.
Die Entscheidungen des Gerichts über die Kosten nach §§ 34 oder 35 Abs. 3 können selbständig mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der…
Gegen die Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen ist sofortige Beschwerde zulässig; sie ist unzulässig, wenn eine Anfechtung der in Absatz 1…
Die Entscheidung über die Kosten der Unterbringung ist mit der sofortigen Beschwerde selbstständig anfechtbar.
Der Antrag auf Kostenfestsetzung ist nur dann zulässig, wenn die Entscheidung, für die die Kostenfestsetzung beantragt wird, ergangen ist und wenn im Fall einer…
Die Höhe der Kosten wird von der oder dem Vorsitzenden durch Beschluss festgesetzt. Er ist der Kostenschuldnerin oder dem Kostenschuldner zuzustellen. Gegen den…
Die Kostenentscheidung kann zusammen mit der Sachentscheidung oder selbständig angefochten werden; der Rechtsbehelf gegen eine Sachentscheidung erstreckt sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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