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Auf Beschädigungen des Grundeigentums oder seiner Zubehörungen durch die von Schürfern und Mutern ausgeführten Arbeiten finden die §§ 148 bis 151 ebenfalls Anwendung. Dritter Abschnitt Von dem Verhältnisse des Bergbaues zu öffentlichen Verkehrsanstalten
Wird ein Bergschaden durch ein und denselben Bergbaubetrieb innerhalb eines Zeitraums verursacht, in dem der Bergbaubetrieb durch zwei oder mehrere Unternehmer…
für die Ersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten § 115 Abs. 3
Titel V Abschnitt 3 ,,Von dem Verhältnisse des Bergbaues zu öffentlichen Verkehrsanstalten" §§ 153, 154;
Die dem Grundeigentümer im letzten Satze des § 137 und in den §§ 138, 139 und 141 eingeräumten Rechte stehen demselben auch gegen den Schürfer zu.
Die Vorschriften im achten und neunten Titel dieses Gesetzes (von den Bergbehörden und von der Bergaufsicht finden auf das Schürfen entsprechende Anwendung. Die…
aus Titel III Abschnitt 1 ,,Von dem Bergwerkseigentum im allgemeinen" die §§ 60 bis 63, und zwar auch hinsichtlich der Anlage von Hilfsbauen im Felde eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.