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Gegen die Ausführung von Landstraßen, Eisenbahnen, Kanälen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, zu deren Anlegung dem Unternehmer durch Gesetz oder besondere ... Verordnung das Enteignungsrecht verliehen ist, steht dem Bergbautreibenden ein Widerspruchsrecht nicht zu.
Vor Feststellung der solchen Anlagen zu gebenden Richtung sind diejenigen, über deren Bergwerke dieselben geführt werden sollen, von der zuständigen Behörde darüber zu hören, in welcher Weise unter möglichst geringer Benachteiligung des Bergwerkseigentums die Anlage auszuführen sei.
Dieselbe Befugnis steht ihm im Felde anderer Bergwerkseigentümer zu, sofern die Hilfsbaue die Wasser und Wetterlösung oder den vorteilhafteren Betrieb des…
Der Träger der Straßenbaulast hat das Recht der Enteignung, soweit sie zur Unterhaltung oder Ausführung eines nach § 38 Absatz 1 festgestellten oder genehmigten…
Dem Bergwerkseigentümer steht die Befugnis zu, die zur Aufbereitung seiner Bergwerkserzeugnisse erforderlichen Anstalten zu errichten und zu betreiben.
Dieselbe Befugnis steht den Eigentümern angrenzender Bergwerke zu.
Der Erwerb und Betrieb von Bergwerken für Rechnung des Staates ist, sofern sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, allen berggesetzlichen…
Erhebt der Bergwerkseigentümer keinen Widerspruch oder ist dieser rechtskräftig verworfen, so wird der Beschluß von dem Oberbergamt den aus dem Grundbuche ...…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.