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Der § 107 findet mit der Maßgabe Anwendung, daß die Erhebung der Beiträge beschlossen sein muß, bevor der bisherige Eigentümer der Kuxe diese veräußert hat.
In der Anmeldung hat der Vorstand zu erklären, daß die Bezugsaktien nur in Erfüllung des im Beschluß über die bedingte Kapitalerhöhung festgesetzten Zwecks und…
Im Beschluß über die Erhöhung des Stammkapitals kann bestimmt werden, daß die neuen Geschäftsanteile bereits am Gewinn des letzten vor der Beschlußfassung über…
Zur Übertragung der Kuxe ist die schriftliche Form erforderlich.
Die Satzung der Tierseuchenkasse des Saarlandes kann vorsehen, dass für die Beitragserhebung die Zahl der Tiere des Vorjahres maßgeblich ist, wenn die Meldung…
Die Verpfändung der Kuxe geschieht durch Übergabe des Kuxscheins auf Grund eines schriftlichen Vertrages. §§ 109, 110
Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Bestimmungen für die Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren festlegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.