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Für die Kuxe gelten die sich auf die Grundstücke beziehenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die für den Erwerb des Eigentums und die Ansprüche aus dem Eigentum an Grundstücken geltenden Vorschriften finden auf die Kuxe entsprechende Anwendung.
Die für Grundstücke geltenden Vorschriften dieses Gesetzbuchs sind entsprechend auch auf Grundstücksteile anzuwenden.
Für die Anteile gelten die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Für die Bahneinheit gelten die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nicht aus diesem Gesetze sich ein anderes…
Die für Grundstücke geltenden Vorschriften dieses Gesetzes sind entsprechend auch auf Grundstücksteile anzuwenden.
Für das Bergwerkseigentum und das auf Grund des § 38 c Abs. 1 begründete Gewinnungsrecht gelten die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des…
Unter der gleichen Voraussetzung finden die für den Erwerb des Eigentums und die Ansprüche aus dem Eigentum an Grundstücken geltenden Vorschriften auf eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.