Gesetze
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Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.
Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern.
Kunst und Kultur sind durch Land, Gemeinden und Gemeindeverbände zu pflegen und zu fördern. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe ergänzen sich Land, Gemeinden und…
Die Verantwortung für die Förderung von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen wird von den Städten, Gemeinden und Kreisen einschließlich der Städteregion…
Dieses Gesetz enthält Bestimmungen über die Einrichtungen, die Zuständigkeiten und die Aufgaben von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden im Bereich der Kunst…
Kulturelles Schaffen genießt die Förderung des Staates. 1Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die…
Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.
Land und Gemeinden haben die Pflicht, Schulen zu errichten und zu fördern. Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Landes. Die Schulaufsicht wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.