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Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.
Schlüsselunternehmungen der Wirtschaft (Kohlen-, Kali- und Erzbergbau, andere Bodenschätze, Energiewirtschaft, Verkehrs- und Transportwesen) dürfen wegen ihrer…
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sollen bei öffentlichen Förderungs- und Planungsmaßnahmen besonders berücksichtigt werden.
der Abbau und die Verhinderung von Marktzutrittsschranken sowie die Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und überlegener Marktmacht, um…
den Verbund von Standorten und Unternehmen zu stärken und auszubauen,
um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
erhoben werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.