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Schulgeld wird nicht erhoben.
Einführung und Durchführung der Lehr- und Lernmittelfreiheit für alle Schulen sind gesetzlich zu regeln. Zum Zwecke des Studiums sind im Bedarfsfalle besondere Unterhaltsbeihilfen zu gewähren. Soweit der Staat für die öffentlichen Schulen Schulgeldfreiheit gewährt, sind auch die in Artikel 8 Abs. 4 genannten Privatschulen berechtigt, zu Lasten des Staates auf die Erhebung von Schulgeld zu verzichten; soweit er Lehr- und Lernmittelfreiheit gewährt, sind Lehr- und Lernmittel in gleicher Weise für diese Privatschulen zur Verfügung zu stellen wie für die öffentlichen Schulen.
Schulgeld wird nicht erhoben.
Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen werden vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines…
Angaben, ob ein Schulgeld erhoben wird und ggf. über dessen Höhe sowie über Freistellungen und Ermäßigungen,
Der Unterricht in allen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen (ausgenommen Fachschulen als Einrichtungen der beruflichen…
Allgemein bildende und berufsbildende Privatschulen, die den Unterricht unentgeltlich gewähren, erhalten als Ausgleich für den Ausfall an Schulgeld auf Nachweis…
Das Entgelt wird nicht erhoben für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.