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Schulkosten sind die Personalkosten und die Sachkosten. Kosten für die individuelle Betreuung und Begleitung einer Schülerin oder eines Schülers, durch die die Teilnahme am Unterricht in der allgemeinen Schule, der Förderschule oder der Klinikschule erst ermöglicht wird, gehören nicht zu den Schulkosten.
Die Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58 an öffentlichen Schulen, deren Träger das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist, trägt das Land.
Alle übrigen Personalkosten und die Sachkosten trägt der Schulträger.
Schulgeld wird nicht erhoben.
Die Personalausgaben für das schulfachliche Personal des staatlichen Schulamts trägt das Land. Die übrigen für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen…
die Personalausgaben für Lehrerinnen und Lehrer für zusätzliche Unterrichtsmehrbedarfe und Ausgleichsbedarfe bei befristeter Beschäftigung von Aushilfskräften…
die Zahl der Schülerinnen und Schüler je Lehrerstelle,
die Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrkosten,
Zuwendungen entbinden den Schulträger nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen nach diesem Gesetz.
Sachkosten sind insbesondere die Kosten für die Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen, für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.