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Der Verdienstorden wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Der Ministerpräsident und der Präsident des Landtags sind Inhaber des Verdienstordens.
Vorschlagsberechtigt für den Landtag ist der Präsident des Landtags.
Vorschlagsberechtigt sind für ihre Geschäftsbereiche die Mitglieder der Landesregierung.
Der Antrag nach § 1 Abs. 2 ist bei dem Präsidenten des Landtags einzureichen.
der zuständige Regierungspräsident und ein weiteres, von der Landesregierung zu bestimmendes Mitglied;
der Präsident des Landtags,
Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.
Abweichend von Absatz 1 sind vorschlagsberechtigt
Der Ministerpräsident ernennt und entläßt die Minister. Er beauftragt ein Mitglied der Landesregierung mit seiner Vertretung und zeigt seine Entscheidungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.