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Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise sowie die Entscheidungen bestimmter Art in Strafsachen zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die…
Die der Landesregierung in § 23 c Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung a) Urheberrechtsstreitsachen, für die das Landgericht in erster Instanz oder in der…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für die Bezirke mehrerer Gemeinschaftsmarkengerichte einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.