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Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.
Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten kann der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlegen, wenn…
Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.
Wertpapierguthaben, Wertpapiere oder sonstige Urkunden, Geldzeichen und Kostbarkeiten (Werthinterlegung).
Hinterlegungsfähige Gegenstände werden von der Hinterlegungskasse nach Maßgabe etwaiger Anordnungen der Hinterlegungsstelle verwahrt und verwaltet.…
bei der Hinterlegung von sonstigen Urkunden die genaue Bezeichnung und einen Wertbetrag sowie
anordnen, dass hinterlegtes Geld zum Ankauf von bestimmten Wertpapieren verwendet wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.