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Die Bestimmung des Versteigerungstermins muß auch die Angabe enthalten, daß das Grundstück mit einem dinglichen Recht belastet ist, dessen Inhalt sich nach niederländischen gesetzlichen Vorschriften bestimmt. Lautet es auf niederländische oder eine andere ausländische Währung, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Die Terminbestimmung muß die Angabe, daß das Grundstück mit einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld in einer nach § 28 Satz 2 der Grundbuchordnung…
Die Terminsbestimmung muß die Angabe, daß das Luftfahrzeug mit einem Registerpfandrecht in ausländischer Währung belastet ist, und die Bezeichnung dieser…
Ist das Grundstück mit einem Recht belastet, dessen Inhalt sich nach niederländischen gesetzlichen Vorschriften bestimmt und das auf niederländische oder eine…
Auf die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, das mit einem Recht belastet ist, das zwar nach §§ 31 bis 33 in ein deutsches Recht übergeführt ist, aber noch…
Auf die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, das mit einem Recht belastet ist, dessen Inhalt sich nach niederländischen gesetzlichen Vorschriften bestimmt,…
Die Bestimmung des Versteigerungstermins nach §§ 37, 38 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung soll auch die Angabe der postalischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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