Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1956 in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz, betreffend die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, vom 2. April 1887 (Gesetzsamml. S. 105) außer Kraft. Die auf Grund des Gesetzes vom 2. April 1887 durch die Auseinandersetzungsbehörden (Landeskulturbehörden) in der Vergangenheit getroffene Regelung der Vertretung und Verwaltung wird hinfällig. Zum Textanfang
Das Gesetz tritt am 1. Januar 1961 in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1963 in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Das Gesetz tritt am 1. Juni 1958 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.