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Der Forstschutz obliegt der Forstbehörde und den Forstschutzbeauftragten. In Nationalparken nehmen das LANUK und die von ihm beauftragten Forstschutzbeauftragten die Aufgaben des Forstschutzes wahr.
Forstschutzbeauftragte sind die von den Forstbehörden, vom LANUK, von den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Grundstückseigentümern oder sonst Berechtigten mit dem Forstschutz beauftragten Personen.
Forstschutzbeauftragte sollen zu Vollzugsdienstkräften im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bestellt werden.
Mit dem Forstschutz beauftragte Dienstkräfte der Landesforstverwaltung und des LANUK sowie des Bundes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sind Vollzugsdienstkräfte im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
Mit dem Forstschutz beauftragte Dienstkräfte der Landesforstverwaltung, des LANUK, der Gemeinden und Gemeindeverbände erfüllen zugleich die Aufgaben der Landschaftswacht (§69 des Landesnaturschutzgesetzes).
Die Forstbehörden sollen aufgrund ihrer Sachkunde die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Flurbereinigungsbehörden sowie die übrigen mit der Pflege und der…
Forstbehörden sind die oberste Forstbehörde und der Landesbetrieb Wald und Holz, dem die Aufgaben der Höheren Forstbehörde und der Unteren Forstbehörden…
die mit dem Forstschutz beauftragten Vollzugsdienstkräfte nach § 53 des Landesforstgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. April 1980 (GV. NRW. S.…
Die mit dem Jagdschutz beauftragten Dienstkräfte der Landesforstverwaltung, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Landwirtschaftskammer sind bestätigte…
Forstbehörde ist das Ministerium für Umwelt. Die Forstbehörde nimmt die Aufgaben der obersten und der unteren Forstbehörden wahr und ist zuständige Behörde im…
Der Forstschutz im Sinne dieses Gesetzes umfaßt die Aufgabe, Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen drohen, abzuwehren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.