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Der Forstschutz im Sinne dieses Gesetzes umfaßt die Aufgabe, Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen sowie rechtswidrige Handlungen zu verfolgen, die einen Bußgeldtatbestand nach § 70 oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen.
Die ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen bleiben unberührt.
die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes zu überwachen,
Die Forstbehörden haben neben der Erfüllung der ihnen durch dieses Gesetz im einzelnen zugewiesenen Aufgaben
Zweiter Abschnitt Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörde
j)das Anzeigeverfahren für den forstwirtschaftlichen Wegebau nach § 6b des Landesforstgesetzes, k) die Zulassung von Ausnahmen zur Kahlhiebsregelung nach § 10…
Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.
Andere Aufgaben nehmen die Ordnungsbehörden nach den Vorschriften dieses Gesetzes insoweit wahr, als es durch Gesetz oder Verordnung bestimmt ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.