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Forstwirtschaftliche Wegebaumaßnahmen sind vor Beginn der Forstbehörde anzuzeigen. Dritter Abschnitt Forstliche Rahmenplanung, Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
die für die Forstwirtschaft zuständigen Behörden bereits bei der Vorbereitung der Planungen und Maßnahmen zu unterrichten und anzuhören, soweit nicht nach…
die Forstbehörden bereits bei der Vorbereitung der Planungen und Maßnahmen zu unterrichten und anzuhören, soweit nicht nach diesem Gesetz oder sonstigen…
Die Träger öffentlicher Vorhaben haben bei Planungen und Maßnahmen, die eine Inanspruchnahme von Waldflächen vorsehen oder die in ihren Auswirkungen Waldflächen…
Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer…
Der forstliche Fachbeitrag ist vorbehaltlich der Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes Richtlinie für die Forstbehörden bei deren Beratungs-, Förderungs-…
Forstliche Rahmenpläne und Waldfunktionspläne sind mit ihrer Bekanntmachung nach Absatz 2 von den Behörden des Landes, den Landkreisen, dem Regionalverband…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.