Gesetze
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Kerngebiete sind Gebiete, in denen sich Rotwild oder Damwild aufgrund der vorhandenen Lebensbedingungen dauernd aufhält.
Randgebiete sind Gebiete, in denen sich Rotwild oder Damwild aufgrund der vorhandenen Lebensbedingungen nur zeitweise oder in geringer Zahl aufhält.
Freigebiete sind Grundflächen, die zu keinem Bewirtschaftungsbezirk gehören.
Wohngebiete: dem Wohnen dienende Gebiete, einschließlich Hausgärten und sonstiger Gärten gleichartiger Nutzung, auch wenn sie nicht im Sinne der…
„Herkunftsgebiet“ bezeichnet das Gebiet oder die Gruppe von Gebieten mit hinreichend einheitlichen ökologischen Bedingungen, in dem oder in der sich…
Freigebiete sind Grundflächen, die zu keinem Verbreitungsgebiet gehören.
Schutzgebiete sind
Ursprungsgebiet: ein als solches in der Anlage bezeichnetes Gebiet, in dessen Abgrenzung die zugehörigen Quellgebiete und Entnahmeorte liegen, das nach…
„Flussgebietseinheit“ : ein gemäß Artikel 3 Absatz 1 als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.