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Als Verbreitungsgebiete für Rotwild (Rotwildgebiete) werden festgelegt:
Nordeifel
Königsforst - Wahner Heide
Nutscheid
Ebbegebirge
Siegerland - Wittgenstein - Hochsauerland
Arnsberger Wald - Brilon - Büren
Eggegebirge - Teutoburger Wald - Senne
Minden
Dämmerwald - Herrlichkeit Lembeck
Reichswald Kleve.
Als Verbreitungsgebiete für Damwild (Damwildgebiete) werden festgelegt:
Knechtsteder Wald
Sophienhöhe
Königsdorfer Wald
Kottenforst
Engelskirchen
Gummersbach
Herscheid
Olpe-Freudenberg
Büren-Brenken
Senne-Teutoburger Wald
Brakel
Blomberg-Schieder
Barntrup
Mindener Wald
Minden-Schaumburger Wald
Borgholzhausen
Teutoburger Wald
Ladbergen-Ostbevern
Emsdetten
Ochtrup
Hohe Mark-Davert
Haltern-Haard.
Die Abgrenzung der Verbreitungsgebiete ergibt sich aus den in der Anlage 3 enthaltenen Grenzbeschreibungen. Die Anlage 3 ist Bestandteil dieser Verordnung.
Karten der Bewirtschaftungsbezirke im Maßstab 1:50.000 können bei den unteren Jagdbehörden eingesehen werden.
Teil 4 Verbreitungsgebiete für Rotwild, Sikawild und Damwild
Verbreitungsgebiete sind Gebiete, in denen sich Rotwild, Sikawild oder Damwild auf Grund der vorhandenen Lebensbedingungen dauernd, nur zeitweise oder in…
Einsatzort (Jagdrevier) und Verwendungszeitraum.
Königsdorfer Wald
Streuobstbestände nach Maßgabe des Absatzes 4.
Futter- oder Kirrmittel in Gewässer einzubringen oder in Uferbereichen auszubringen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.