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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung wird erlassen a) von der Landesregierung aufgrund des § 37 Abs. 1 Satz 1, des § 37 Abs. 2, des § 62 Abs. 4 Satz 1 und des § 64 Abs. 4 des Schwerbehindertengesetzes sowie des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes (LOG. NW.) vom 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 1987 (GV. NW. S. 366), - insoweit nach Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge des Landtags - b) vom Innenminister im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgrund des § 5 Abs. 6 LOG. NW. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zusatz (Artikel 9 des Gesetzes v. 16. 12. 2003 (GV. NRW. S. 766)) Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Die durch dieses Gesetz geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Verordnung wird erlassen a) hinsichtlich der §§ 1, 2 und 4 von der Landesregierung aufgrund…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.