Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Planung zu sichern, kann bei Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes das für das Straßenwesen zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung, bei Kreisstraßen der Träger der Straßenbaulast durch Satzung für die Dauer von höchstens zwei Jahren Planungsgebiete festlegen. Die Gemeinden und Kreise, deren Bereich durch die festzulegenden Planungsgebiete betroffen wird, sind vorher zu hören. Auf die Planungsgebiete findet § 40 Abs. 1 mit der Maßgabe Anwendung, daß die Veränderungssperre mit dem Inkrafttreten der Verordnung oder Satzung beginnt. Die Frist kann, wenn besondere Umstände es erfordern, durch Rechtsverordnung oder Satzung auf höchstens vier Jahre verlängert werden. Die Festlegung tritt mit Beginn der Auslegung der Pläne im Internet oder ihrer Auslegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens außer Kraft. Ihre Dauer ist auf die Vierjahresfrist des § 40 Abs. 2 anzurechnen.
Auf die Festlegung eines Planungsgebietes ist in Gemeinden, deren Bereich betroffen wird, hinzuweisen. Dabei ist unter Angabe von Zeit und Ort darauf hinzuweisen, daß während der Geltungsdauer der Festlegung bei den Gemeinden Karten des Planungsgebietes zur Einsicht bereitliegen.
Die Straßenbaubehörde kann Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
1Um die Planung der Landstraßen I. Ordnung und Landstraßen II. Ordnung zu sichern, kann das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit durch Rechtsverordnung für die…
1Die Festlegung eines Planungsgebiets ist in den Gemeinden, deren Gebiet betroffen wird, auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. 2Mit der Bekanntmachung tritt…
Um die Planung der Versuchsanlage zu sichern, kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der Landesplanungsbehörde durch…
Auf die Festlegung eines Planungsgebietes ist in Gemeinden, deren Bereich betroffen wird, hinzuweisen. Planungsgebiete sind außerdem in Karten kenntlich zu…
Landesstraßen und Kreisstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Gleiches gilt für Radschnellverbindungen des…
Die für die Planfeststellung zuständige Behörde kann von der Veränderungssperre Ausnahmen zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.