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Die nach § 32 des Gesetzes vorgesehene staatliche Genehmigung zum Erwerbe der Bahn ist von der in jedem der beteiligten Länder zuständigen Behörde zu erteilen.
für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige Landesbehörde.
Die Genehmigung zur Aufnahme des Betriebs der Straßenbahnen erteilt die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der für die technische Aufsicht zuständigen…
Die nach § 32 des Gesetzes vorgesehene staatliche Genehmigung ist von der zuständigen Behörde jedes der beiden beteiligten Länder zu erteilen.
Wer zur Verfügung über eine Bahn berechtigt ist und in welchem Umfange das Verfügungsrecht ausgeübt werden kann, bestimmt sich nach den gesetzlichen…
Die Genehmigungsanträge für Linienverkehr sind bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Die Genehmigung wird im Einvernehmen mit den Behörden aller Mitgliedstaaten erteilt, in deren Hoheitsgebiet Fahrgäste aufgenommen oder abgesetzt werden. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.