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Die Gemeinden Asendorf, Bavenhausen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bentorf, Brosen, Erder, Heidelbeck - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Henstorf, Hohenhausen, Kalldorf, Langenholzhausen, Lüdenhausen - mit Ausnahme der in den §§ 5 und 8 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Osterhagen, Stemmen, Talle, Varenholz und Westorf werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Kalletal.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Schwelentrup folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Schwelentrup Flur 9 Nr. 60 und 61
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Stadt Waldbröl, Gemarkung Waldbröl a) von Flur 1 die Flurstücke 19 bis 21, 36 bis 46 sowie die entlang bzw.…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Kredenbach (Amt Ferndorf) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Kredenbach Flur 1 Nr. 7, 8, 13 bis 17, 22 bis 35,…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Belle Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Cappel folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Cappel Flur 1 Nr. 1 bis 23, 27 bis 30, 33 bis 42, 48 bis 52,…
Die Gemeinde Kommern und die Gemeinde Antweiler - ohne die in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Lessenich-Rißdorf - ohne die in § 4 Abs. 2 genannte Flur -,…
Die Gemeinden Ahlsen-Reineberg - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bröderhausen, Büttendorf, Holsen, Huchzen, Hüllhorst, Oberbauerschaft -…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.