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Die Gemeinde Kirchspiel Freckenhorst wird in die Stadt Freckenhorst, Landkreis Warendorf, eingegliedert.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Freckenhorst und der Gemeinde Kirchspiel Freckenhorst vom 11. Dezember 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 2 Buchstabe b entfällt und der Bauernschaftsausschuß (§ 2 Buchstabe c des Vertrages) nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Stadt Freckenhorst mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden kann. [Anlage]
Die Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst wird in die Stadt Sendenhorst, Landkreis Beckum, eingegliedert.
Die Gemeinde Hoetmar (Amt Freckenhorst) wird in die Stadt Freckenhorst (Amt Freckenhorst) eingegliedert.
Der nach § 5 Nr. 1 zu bildende Ausschuß kann nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Stadt Freckenhorst mit…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Warendorf und der am 23. März 1969 gewählte Rat der Stadt Freckenhorst werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Gescher, Estern, Harwick, Büren, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting vom 14. Oktober 1968 wird mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.