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Die Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst wird in die Stadt Sendenhorst, Landkreis Beckum, eingegliedert.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Sendenhorst und der Gemeinde Kirchspiel Sendenhorst vom 13. Juli 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß der Wegebauausschuß (§ 2 Buchstabe a des Vertrages) nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Rat der Stadt Sendenhorst mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden kann. [Anlage]
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Freckenhorst und der Gemeinde Kirchspiel Freckenhorst vom 11. Dezember 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß §…
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Sendenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
In die Stadt Sendenhorst werden aus der Gemeinde Alverskirchen folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Alverskirchen Flur 13 Nrn. 6, 7, 13, 135 und 136.
Folgende Flurstücke der Gemeinde Kirchspiel Beckum werden in die Gemeinde Neubeckum eingegliedert: Gemarkung Beckum - Kirchspiel Flur 54 Nr. 17, 26, 27, 30 und…
Die Gemeinde Kirchspiel Coesfeld wird in die Stadt Coesfeld eingegliedert.
Die Gemeinde Kirchspiel Stadtlohn (Amt Stadtlohn) wird in die Stadt Stadtlohn eingegliedert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.