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Die Stadt Bünde, die zum Amt Ennigloh gehörenden Gemeinden Ahle, Dünne, Ennigloh, Holsen - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Hüffen, Hunnebrock, Muckum - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 genannten Flur -, Spradow - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 genannten Flur und des dort genannten Flurstücks -, Südlengern - mit Ausnahme der in §§ 3 Abs. 2 und 7 Abs. 2 genannten Fluren - und Werfen, sowie die zum Amt Herford-Hiddenhausen gehörende Gemeinde Bustedt - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 genannten Fluren - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde trägt den Namen Bünde und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Ennigloh wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bünde.
Das Amt Avenwedde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Gütersloh.
Das Amt Bremen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Ense.
Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.
Das Amt Lügde wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lügde.
Das Amt Fröndenberg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Fröndenberg.
Das Amt Löhne wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Löhne.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.