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Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Binsfeld, Eggersheim, Eschweiler über Feld, Frauwüllesheim, Hochkirchen, Irresheim, Nörvenich, Oberbolheim, Poll und Rath bei Nörvenich vom 25. Juni 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage]
§ 4 Abs. 3 entfällt.
Der Gebietsänderungsvertrag tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.
Der Gebietsänderungsvertrag tritt am 1. Januar 1969 in Kraft.
§ 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 und 3 des Gebietsänderungsvertrages entfallen.
der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Unterbruch und Oberbruch vom 24. Juni 1968 mit der Maßgabe, daß § 1 Abs. 2 Satz 3 keine Anwendung findet.…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Städten Warendorf und Sassenberg vom 27. Juni 1968 wird bestätigt. [Anlage]
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Rhede und Vardingholt vom 19. Dezember 1967 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 4 Buchstabe b entfällt.…
die Gebietsänderungsverträge der Stadt Rees mit den Gemeinden Bergswick, Esserden, Reesereyland, Reeserward und Speldrop - jeweils vom 22. April 1968 -, mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.