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Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Roetgen, Rott und Zweifall vom 30. August 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 6 Abs. 4 keine Anwendung findet. [Anlage]
der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Südlohn, der Gemeinde Oeding und dem Amt Stadtlohn vom 5. Februar 1969 mit der Maßgabe, daß § 5 Satz 2 keine…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Disternich, Gladbach, Lüxheim, Müddersheim und Sievernich vom 22. August 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt,…
der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Unterbruch und Oberbruch vom 24. Juni 1968 mit der Maßgabe, daß § 1 Abs. 2 Satz 3 keine Anwendung findet.…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Kirchspiel Coesfeld vom 12. 18. Dezember 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß § 7…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Altenbergen, Born, Stadt Bredenborn, Bremerberg, Eilversen, Großenbreden, Hohehaus, Kleinenbreden,…
der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Sprockhövel, Haßlinghausen, Gennebreck, Hiddinghausen und Linderhausen, dem Amt Blankenstein und dem Amt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.