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Die Gemeinden Bielstein - ohne die nach § 1 Nr. 7 und § 6 Nr. 1 ausgegliederten Gebietsteile - und Wiehl - ohne die nach § 1 Nr. 6 und § 3 Abs. 2 Nr. 4 ausgegliederten Gebietsteile - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wiehl.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Denklingen, Gemarkung Agger, eingegliedert:
alle Flurstücke der Fluren 20, 30 und 32;
die Flur 31 mit Ausnahme des Flurstücks 26;
die Flur 32 mit Ausnahme der Flurstücke 28 bis 32, 36/2, 38, 39, 54/1, 55, 63, 64, 71 sowie der entlang des Wegeflurstücks 71 gelegenen Teilfläche des Gewässerflurstücks 60;
alle Flurstücke der Fluren 16 und 35.
alle Flurstücke der Fluren 3 bis 5;
alle Flurstücke der Fluren 8 bis 12;
die Flur 2 mit Ausnahme der Flurstücke
die Flur 2 mit Ausnahme der Flurstücke 17, 110;
206 bis 223, 267, b) die Flur 22 mit Ausnahme des Flurstücks 49, c) alle Flurstücke der Fluren 23, 24, 25 und 26;
die Fluren 4 bis 8 und die neuen Fluren 15, 16 und 17 der Gemarkung Südlengern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.