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Die Gemeinden Marienberghausen und Nümbrecht - ohne den nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 ausgegliederten Gebietsteil - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Homburg.
In die neue Gemeinde werden eingegliedert: aus der Stadt Waldbröl, Gemarkung Waldbröl a) von Flur 1 die Flurstücke 19 bis 21, 36 bis 46 sowie die entlang bzw. zwischen den vorgenannten Flurstücken gelegenen Teilflächen der Wegeflurstücke 50, 61 und des Gewässerflurstücks 59; b) von Flur 5 die Flurstücke 1 bis 5, 7 bis 24, 74 bis 82, 84, 87, 88 sowie die zwischen bzw. entlang den vorgenannten Flurstücken gelegene Teilfläche des Wegeflurstücks 26
In die neue Gemeinde werden aus der Stadt Blomberg folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Blomberg Flur 24 Nr. 26/6, 27/6, 7 bis 14, 28/15, 29/15, 16 bis…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Limbergen (Amt Rorup) folgende Fluren (Flurstücke) eingegliedert: Gemarkung Limbergen Flur 9 Nr. 43/halb, 45 bis…
In die neue Gemeinde werden eingegliedert aus der Stadt Hamm die Flurstücke Gemarkung Hamm, Flur 43 Nr. 62 bis 65, 138 bis 153, 156 bis 166, 168, 169, 184, 185,…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Marienberghausen und Nümbrecht vom 5. Juni 1968 sowie die Bestimmungen des Oberkreisdirektors in Gummersbach…
Die Gemeinden Schermbeck, Bricht, Damm, Weselerwald, Dämmerwald, Overbeck - mit Ausnahme der Fluren und Flurstücke Gemarkung Overbeck Flur 2 ohne die Flurstücke…
Die Stadt Blomberg - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Altendonop, Borkhausen, Brüntrup, Cappel - mit Ausnahme der in § 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.