Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gemeinde Kommern und die Gemeinde Antweiler - ohne die in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Lessenich-Rißdorf - ohne die in § 4 Abs. 2 genannte Flur -, Obergartzem - ohne die in § 4 Abs. 2 genannten Fluren -, Satzvey-Firmenich - ohne das in § 4 Abs. 2 genannte Flurstück -, Schwerfen, Wachendorf und Weiler am Berge (Amt Satzvey-Wachendorf-Enzen) werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Veytal.
Das Amt Satzvey-Wachendorf-Enzen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Veytal.
Die Gemeinden Asendorf, Bavenhausen - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Bentorf, Brosen, Erder, Heidelbeck - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2…
Die Gemeinden Balksen - mit Ausnahme der in § 6 Abs. 2 genannten Flurstücke -, Berwicke, Blumroth, Borgeln, Dinker, Dorfwelver, Ehningsen, Eilmsen - mit…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Lechenich und der Gemeinde Wissersheim vom 8. und 16. August 1968, der Gebietsänderungsvertrag zwischen den…
Die Gemeinden Anrath - ohne die in § 7 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Neersen - ohne die in § 1 Abs. 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke -,…
Die Gemeinden Mechernich - mit Ausnahme der in § 10 genannten Flurstücke - und Veytal - mit Ausnahme der in § 12 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen…
Die Gemeinden Bornheim, Hersel - letztere ohne die in Absatz 2 genannten Fluren und Flurstücke - und Sechtem, alle Amt Bornheim, werden zu einer neuen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.