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Die amtsfreie Stadt Attendorn, die Gemeinde Attendorn-Land (Amt Attendorn) -mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinde Helden (Amt Attendorn) - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 2 Nr. 1 und § 7 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Attendorn und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Grevenbrück (Amt Bilstein) folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Grevenbrück Flur 1 Nr. 80, 81, 84 bis 86, 89 bis 95, 101 bis 106, 144, 149, 194 bis 197, 237, 239, 241, 243.
Das Amt Attendorn wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Attendorn.
Die Stadt Ibbenbüren und die Gemeinde Ibbenbüren-Land - mit Ausnahme der in § 27 Nr. 1 und § 28 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde…
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Kredenbach (Amt Ferndorf) eingegliedert die Flurstücke Gemarkung Kredenbach Flur 1 Nr. 7, 8, 13 bis 17, 22 bis 35,…
Die Städte Grevenbroich und Wevelinghoven sowie die Gemeinden Gustorf, Frimmersdorf, Hemmerden - mit Ausnahme der in § 5 Abs. 2 Nr. 3 genannten Flurstücke -,…
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
Das Amt Wenden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wenden.
Die Stadt Hattingen, die Stadt Blankenstein (Amt Blankenstein) - mit Ausnahme der in § 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Bredenscheid-Stüter - mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.