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Die Gemeinde Attendorn wird dem Amtsgericht Attendorn, die Gemeinden Finnentrop und Lennestadt werden dem Amtsgericht Lennestadt, die Gemeinden Drolshagen, Olpe und Wenden werden dem Amtsgericht Olpe zugeordnet.
Die Gemeinde Kirchhundem wird ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Lennestadt zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben a) ihre Gebietsteile, die bisher zu den Gemeinden Rahrbach und Kirchveischede gehörten, im Bezirk des Amtsgerichts Lennestadt, b) ihre übrigen Gebietsteile im Bezirk des Amtsgerichts Kirchhundem.
Die Gemeinde Lenne wird ab 1. Januar 1970 dem Amtsgericht Lennestadt zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehört sie zum Bezirk des Amtsgerichts Kirchhundem.
Das Amtsgericht Kirchhundem wird mit Ablauf des 31. Dezember 1969 aufgehoben.
Das Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 7. November 1961 (GV. NW. S. 331), geändert durch § 15 des Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Unna vom 19. Dezember 1967 (GV. NW. S. 270), wird wie folgt geändert:
In § 3 Nr. 16 Buchstabe d) wird die Ortsbezeichnung ,,Grevenbrück" durch ,,Lennestadt" ersetzt,
in § 3 Nr. 16 wird ,,f) Kirchhundem" mit Wirkung vom 1. Januar 1970 gestrichen.
des Zusammenschlusses der Gemeinden Elspe, Grevenbrück, Kirchveischede (Amt Bilstein), Saalhausen (Amt Kirchhundem) und Oedingen (Amt Serkenrode, Landkreis…
Das Amtsgericht Werne a. d. Lippe wird mit Ablauf des 31. Dezember 1979 aufgehoben. Die Gemeinde Werne wird ab 1. Januar 1980 dem Amtsgericht Lünen zugeordnet.
Das Amtsgericht Lechenich wird mit Ablauf des 31. Dezember 1983 aufgehoben. Die Gemeinde Erftstadt wird ab 1. Januar 1984 dem Amtsgericht Brühl zugeordnet.
Das Amtsgericht Remscheid-Lennep wird mit Ablauf des 31. Dezember 1976 aufgehoben. Die kreisfreie Stadt Remscheid wird ab 1. Januar 1977 mit ihrem gesamten…
Das Amtsgericht Oelde wird mit Ablauf des 31. Dezember 1976 aufgehoben. Die Gemeinde Oelde wird ab 1. Januar 1977 dem Amtsgericht Beckum zugeordnet.
Das Amtsgericht Rietberg wird mit Ablauf des 31. Dezember 1970 aufgehoben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.