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Die Gemeinden Herzebrock (Amt Herzebrock) - mit Ausnahme der in den §§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und 4 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - und Clarholz (Amt Herzebrock) - mit Ausnahme der in § 9 Abs. 2 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die neue Gemeinde erhält den Namen Herzebrock.
In die neue Gemeinde werden eingegliedert:
aus der Gemeinde Kirchspiel Oelde (Amt Oelde, Kreis Beckum) die Flurstücke
Gemarkung Oelde Kirchspiel Flur 2 Nr. 25 bis 32, 34 bis 39, 44 bis 58, 60 bis 65, Flur 3 Nr. 1 bis 11, 13 bis 22, 45, 46,
aus der Stadt Gütersloh das Flurstück
Gemarkung Gütersloh Flur 60 Nr. 30.
Das Amt Herzebrock wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Herzebrock.
aus der Gemeinde Herzebrock die Flurstücke
von Flur 1 die Flurstücke
aus der Gemeinde Arloff (Amt Münstereifel-Land) die Flurstücke
von Flur 1 die Flurstücke
aus der Gemeinde Helpup die Flurstücke
aus der Gemeinde Herscheid die Flurstücke
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.