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Die Stadt Hattingen und die Stadt Herbede bilden einen Sparkassenzweckverband.
Der Sparkassenzweckverband ist Rechtsnachfolger des Sparkassenzweckverbandes des Amtes Hattingen und der Städte Herbede und Blankenstein als Gewährträger der Verbandssparkasse Hattingen und der Stadt Hattingen als Gewährträger der Stadtsparkasse Hattingen. Der Sparkassenzweckverband vereinigt die Sparkassen seiner Gewährträgerschaft spätestens bis zum 1. Januar 1971 zu einer Sparkasse.
Im Zuge der Vereinigung der Sparkassen überträgt die jetzige Verbandssparkasse Hattingen die Zweigstelle Altendorf auf die Stadtsparkasse Essen und die Zweigstelle Nierenhof auf die Stadtsparkasse zu Langenberg. Bei der Übertragung der Zweigstellen ist zwischen den beteiligten Sparkassen ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.
Die Rechtsverhältnisse des Sparkassenzweckverbandes sind durch eine Satzung zu regeln. Die Verfassung und die Verwaltung des Verbandes richten sich nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, des Sparkassengesetzes und der Verbandssatzung.
Wird innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes keine Satzung erlassen, so kann die Aufsichtsbehörde die Verbandssatzung erlassen. Vor der Entscheidung muß den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden, ihre Auffassung in mündlicher Verhandlung darzulegen. Im übrigen gilt § 13 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit entsprechend.
Rechtshandlungen im Rahmen dieser Regelungen sind frei von landesrechtlich geregelten Gebühren, das gleiche gilt für Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren.
Die Rechtsverhältnisse des Sparkassenzweckverbandes sind durch eine Satzung zu regeln. Die Verfassung und die Verwaltung des Verbandes richten sich nach den…
Für Sparkassenzweckverbände gelten die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit. Abweichend werden die Verwaltungsgeschäfte des…
Im Zuge der Gebietsänderungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sollen Sparkassen insbesondere durch Bildung von Zweckverbänden vereinigt oder Haupt- und…
Zu dem in § 1 genannten Zweck haben die Städte Erkrath und Haan und der Kreis Mettmann einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband haftet für die…
Zu dem in § 1 genannten Zweck haben der Kreis Herford und die Städte Bünde, Herford, Löhne und Vlotho einen Sparkassenzweckverband zu bilden. Der Zweckverband…
Die Rechtsverhältnisse und Aufgaben der Anstalt des öffentlichen Rechts werden durch Satzung geregelt. Die Satzung und deren Änderung bedürfen der Genehmigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.