Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Stadt Wetter (Ruhr) vereinigt die Sparkassen ihrer Gewährträgerschaft spätestens bis zum 1. Januar 1971 zu einer Sparkasse.
Im Zuge der Vereinigung der Sparkassen überträgt die jetzige Amtssparkasse Volmarstein die Zweigstellen Berge und Silschede auf die Stadtsparkasse Gevelsberg. Bei der Übertragung der Zweigstellen ist zwischen den beteiligten Sparkassen ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.
Rechtshandlungen im Rahmen dieser Regelungen sind frei von landesrechtlich geregelten Gebühren, das gleiche gilt für Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren.
Rechtshandlungen, die aus Anlass der Vereinigung von Sparkassen erforderlich werden, sind frei von landesrechtlich geregelten Gebühren. Das Gleiche gilt für…
Die Zweigstellen Bredelar, Beringhausen, Padberg und Helminghausen der Sparkasse Hochsauerland im Gebiet der Stadt Marsberg sind auf die Stadtsparkasse Marsberg…
Im Zuge der Gebietsänderungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden sollen Sparkassen insbesondere durch Bildung von Zweckverbänden vereinigt oder Haupt- und…
Im Zuge der Vereinigung der Sparkassen überträgt die Amtssparkasse Blankenstein die Zweigstellen Blankenstein, Hammerthal und Welper auf die Verbandssparkasse…
Rechtshandlungen, die aus Anlass der Vereinigung der Sparkassen- und Giroverbände oder der Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts erforderlich werden,…
Die Zweigstellen Willich-Markt, Willich, Anrath und Neersen der Sparkasse Krefeld im Gebiet der Stadt Willich sind auf die Stadtsparkasse Willich zu übertragen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.