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Die Gemeinde Linderhausen (Amt Haßlinghausen) wird - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 genannten Flurstücke - in die Stadt Schwelm eingegliedert.
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
In die Stadt Heinsberg werden eingegliedert aus der Gemeinde Würm folgende Flurstücke: Gemarkung Würm Flur 4 Nr. 2, 3, 4, 220, 221, 223, 224, 247, 270.
Die Gemeinden Schafhausen und Unterbruch (Amt Heinsberg-Land), letztere jedoch ohne die in § 4 genannten Flurstücke, und die Gemeinde Aphoven (Amt Waldenrath)…
Die Gemeinde Rinkerode - mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 4 genannten Flurstücke - wird in die Stadt Drensteinfurt eingegliedert.
In die Gemeinde Lindlar wird die Gemeinde Hohkeppel - mit Ausnahme der in § 10 und § 13 Abs. 2 genannten Flurstücke - eingegliedert.
Die Gemeinde Waldbauer (Amt Breckerfeld) - mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke - wird in die Stadt Hagen eingegliedert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.